presnaWer in der Schweiz über Kriminalfälle schreibt oder Bericht über Gerichtsverhandlungen erstattet, weiss: der Persönlichkeitsschutz steht in jedem Fall an erster Stelle.

Das heisst: Keine Namen von Opfern, keine Namen von (mutmasslichen) Tätern; nichts, was Rückschlüsse darauf zulässt, wo  jemand wohnt, mit wem er liiert ist, was er arbeitet, für wen oder was er sich engagiert oder wo er seine Freizeit verbringt. Wer sich nicht daran hält, bekommt es mit dem Presserat zu tun (was in der Regel nicht sonderlich wehtut) – oder steht auf einmal selber am juristischen Pranger (was ziemlich teuer werden kann).

Doch was hierzulande zum ABC des Journalismus gehört, ist in Mexiko nicht einmal vom Hörensagen her bekannt. Unzählige mexikanische Blattmacher zeigen Tag für Tag ungeniert Fotos von namentlich genannten Mordopfern und Verdächtigen; samt Alter und genauer Adresse.

Wer verhindern will, dass das Bild des verstümmelten Bruders oder der erschossenen Freundin grossformatig und farbig in der Zeitung erscheint, muss dafür tief in die Tasche greifen. Schliesslich hatte auch die Redaktion ihre Auslagen; gratis rückt die Polizei ihre Tatortbilder nicht heraus.  jho